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NIP - erlaubt, verboten, strafbar?

*******r_GL Mann
611 Beiträge
Themenersteller 
NIP - erlaubt, verboten, strafbar?
Eingangs möchte ich darauf hinweisen daß ich weder Anwalt bin noch eine juristische Ausbildung genossen habe. Allerdings befasse ich mich seit mehr als 10 Jahren intensiv und aktiv als Naturist und Fotograf mit Aspekten von Nacktheit in der Öffentlichkeit. Deshalb erlaube ich mir, einige Thesen aufzustellen, die in der Praxis und rechtlich überprüft sind. Dabei darf nicht übersehen werden, daß die Behörden in jedem Einzelfall einen Ermessensspielraum haben, den sie ausschöpfen können, aber nicht müssen.

• männliche Nacktheit in der Öffentlichkeit gilt als strafbarer Tatbestand - Exhibitionismus
• weiblicher Exhibitionismus ist ausdrücklich nicht strafbar
• Nacktheit ist nicht generell außerhalb gesondert ausgewiesener Flächen (FKK) verboten
• "Erregung öffentlichen Ärgernisses" liegt insbesondere dann vor, wenn von den betreffenden Personen sexuelle Handlungen (Masturbation, Koitus u.ä.) in der Öffentlichkeit vorgenommen werden und insbesondere dann, wenn durch die Beschaffenheit des öffentlichen Raumes (schmale Gassen, Straßenverengungen u.ä. keine andere Blickrichtung gewählt werden kann

Insbesondere bei Anwesenheit von Kindern greift der Ermessensspielraum der Behörden. Es gibt zwar keine ausdrücklichen Verbote, die sichauf die Anwesenheit von Kindern beziehen. In der Regel werden hier aber die Spielräume von Behördenvertretern sehr eng ausgelegt!

Damit habe ich die Thematik sicher nicht allumfassend schildern können, aber zumindest einige wichtige Themen. Wenn es noch Fragen gibt, fragt. Und vielleicht beteiligen sich auch ein paar juristische Fachleute.
Da kann ich nur aus Erfahrung zustimmen.
Mir wurde einmal vorgeworfen als ich so nackt durch die Straße ging mich nicht "sozialadequat" zu verhalten, dies ist allerdings NICHT strafbar, denn wer ungeduscht und stinkend in ner Straßenbahn sitzt verhält sich ebenso nicht sozialadequat und darf auch nicht verhaftet werden oder mit einer Strafe rechnen.
Also für uns Mädels zählt juristisch: Wir dürfen ungestraft nackig durch die Stadt laufen, solange wir nicht an uns rumfummeln.
Für die Männer sieht es leider schlecht aus, denn da greift der § 183 StGB.
Ich kann meinem Vorredner nur Recht geben und danke für seine Ausführung.
****195 Mann
151 Beiträge
Zitat aus Wikipedia
"Juristische Aspekte öffentlicher Nacktheit
In Deutschland ist die öffentliche Nacktheit wie in den meisten Ländern nicht ausdrücklich verboten. Durch gerichtliche Entscheidungen ist die „Nacktheit in Strandnähe“ in Deutschland faktisch legalisiert. Anderswo kann die Nacktheit als Ordnungswidrigkeit („Belästigung der Allgemeinheit“, § 118 ]OWiG, früher als „grober Unfug“ geahndet) mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro belegt werden. Die Nacktheit in freier Natur gilt als juristischer Grenzfall – faktisch kommt es darauf an, ob jemand behauptet, belästigt zu werden und deswegen Strafverfolgung verlangt, was sehr selten ist.

Eine breitere Aufmerksamkeit erlangte die Frage nach dem Recht auf Nacktheit oder die Pflicht zur Kleidung durch das Nacktjoggen.[51] Die Nacktheit in der eigenen Wohnung sowie auf dem eigenen Grundstück ist grundsätzlich erlaubt, auch bei Einsehbarkeit der Wohnung zum Beispiel durch fehlende Vorhänge.

Die Nacktheit im öffentlichen Raum wird aber meist nach den Polizeigesetzen der Länder als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung angesehen und mit einem sog. Platzverweis geahndet.[52]"

Ergo nicht nur nach dem StGB sehen sondern auch andere Gesetze mit beachten!
Natürlich gibts noch die kleinen Komunalgesetze, also ne ordnungswidrigkeit wird nur fällig wenn ich nackt durchs Rathaus gehe, na und das muss nicht sein.
Und lediglich in bayern sind in den letzten Jahren ein paar Ordnungswidrigkeiten verhängt worden, aber alle weit weit unter der den oben benannten 1000 Euro.
Ansonsten zählen auch hier die drei Ebenen: Bund, Land, Kommune. Was oben erlaubt, kann unten nicht verboten werden.
und im Auto?
Wie ist denn die Situation, wenn man(n) nackt im Auto fährt?
Befindet man sich dann in der Öffentlichkeit? (also im Straßenverkehr)
Oder im Privatbereich? (nämlich im Auto)

Ein Extremfall ist, wenn es sich bei dem Auto dann auch noch um ein offenes Cabriolet handelt.
*******r_GL Mann
611 Beiträge
Themenersteller 
im Auto
hängt es vor allem von der Bauweise des Autos ab und davon ob Mann oder Frau. Allein die Tatsache der Nacktheit reicht nicht aus, sondern wie weit beispielsweise der Oberkörper (einer Frau) zu sehen ist. In einem SUV und anderen Fahrzeugen mit erhöhter Sitzweise kann der Ermessensspielraum schon gefordert sein. Ansonsten - korrekt angeschnallt - kein Problem.
Nude in car
OK... also als Mann komplett nackt in einem offenen Cabrio (also gut einsehbar) ist demnach schon extrem grenzwertig...!? *g*

Es war trotzdem sehr geil an den heißen Sommertagen auf der Autobahn. *zwinker*
*******pire Paar
42 Beiträge
Ich las von einem Fall eines Shootings im Wald das eine Geldbuße nach sich zog weil sich ein Förster belästigt fühlte... ferner von einem Paar dem eine Schulklasse Kids ins Shooting stolperte, denen wollte man gar irgendwas mit Minderjährigen anhängen. Haben wir Juristen die hier mitlesen und vielleicht ein wenig aus dem Nähkästchen plaudern können? Gerade bei einem NIP in z.B. Fußgängerzone ist es ja unvermeidbar wer das alles sieht...
*******r_GL Mann
611 Beiträge
Themenersteller 
@ Dornempire: Fußgängerzone, Wald
Es ist wie mit anderen Sachen auch: wer sich nicht energisch wehrt wird abgestraft. Solche Entscheidungen (Wald) werden nach "Gefühlslage" gemacht und entbehren jeder Rechtsgrundlage. Der Förster hätte auch woanders hingucken können....

Mit der Schulklasse, das ist eine Grauzone, wo lautstark empörte Eltern maßgeblich das "Strafmaß" bestimmen. Obwohl es, wie gesagt, dafür keine klare Rechtsgrundlage gibt...

Fußgängerzone: es ist unwichtig, wer da alles was sehen kann. Wenn die Fußgängerzone richtig breit ist, daß man links links und rechts sich orientieren muß um nicht zu kollidieren, dann kann jedermann(-frau) auch woanders hingucken als zum Nackedei! Es wird also niemand genötigt hinzugucken! Bei drangvoller Enge (schmale Gasse, Warenhauseingang) kann der Tatbestand der Nötigung greifen.

Generell: wehrt Euch! Laßt Euch generell detailliert erklären Was man Euch vorwirft unter Bezugnahme auf welchen Paragraphen welcher Verordnung. Spätestens da müssen Ordnungshüter das Handtuch werfen und werden lediglich die Personalien aufnehmen. Hilfreich: ein Mitgliedsausweis des DVF, der Euch als seriösen Fotografen ausweist, Presseausweis oder ähnliches.
*******pire Paar
42 Beiträge
das sind mal sehr gute Ratschläge, vielen Dank dafür!!!

Vielleicht trauen wir uns demnächst ja ein wenig mehr, das wäre dann Dein Verdienst *zwinker*
*******r_GL Mann
611 Beiträge
Themenersteller 
@ Dornempire
Es spricht auch nichts dagegen, mal hier im Rheinland gemeinsam eine Stadt für ein paar Minuten unsicher zu machen... *haumichwech*
*******pire Paar
42 Beiträge
Lass uns das für nächsten Frühsommer ins Auge fassen, dann passt es zeitlich und SIE ist zu ziemlich vielen Schandtaten bereit *zwinker*
****e13 Frau
514 Beiträge
bin gerne dabei
***os Mann
1.684 Beiträge
Ich auch!
Profilbild
***To Mann
1.784 Beiträge
Als ich die wunderschönen Fotos von Charmeur_GL eben noch mal sah, fiel mir ein weiterer Aspekt ein, der zu berücksichtigen ist: Nude in Public heißt ja, das außer dem Model noch andere Menschen auf dem Foto zu sehen sind. Und oft sind diese nicht Beiwerk, sondern durch ihre Blicke zum Model werden sie teilweise sogar bildbestimmend. Ohne Zustimmung der abgebildeten Passanten darf ein solches NiP-Foto also nicht veröffentlicht werden.

Aus meiner Erfahrung kann hier ein viel relevanterer Fallstrick gespannt sein, als es die Nacktheit des weiblichen Models in der Öffentlichkeit darstellt.

Das Thema "Veröffentlichungs-/Persönlichkeitsrecht" müssen wir hier wohl kaum diskutieren, da man per Google sehr schnell sehr fundierte Artikel dazu findet. Ich fand nur, dass die Betrachtung hier nicht fehlen darf.

Jens
N
**3 Mann
351 Beiträge
Vielen Dank
...für all die zahlreichen Tipps und Erfahrungswerte!

Habe am Wochenende evtl mein erstes NIP-Modell vor der Linse - wenngleich zunächst noch etwas zurückhaltender. Möchten zum Aufwärmen erst ein apar leere Straßen in der Ortschaft aufsuchen, und je nach Spontanität und Selbsteinschätzung des (weiblichen) Modells vielleicht auch einen kurzen Besuch in der örtlichen Bäckerei wagen.

Nun habe ich gelesen, dass es weniger problematisch ist, wenn man zB in einer breiteren Fußgängerzone unterwegs ist, so dass man genug Freiraum hat, woanders hinzuschauen, sollte sich jemand belästigt fühlen.

Dieses kleine Bäckerlädchen ist allerdings sehr klein, so dass zeitgleich vielleicht 2-3 Kunden im Verkaufsraum Platz finden würden, und auch dann wird es schon kuschelig eng da drinnen.

Könnte man es wagen, oder wäre das doch eher etwas kritischer zu sehen?
******aer Mann
3.070 Beiträge
Grundsätzlich würde ich im Vorfeld beim betrieber / Eigentümer um Erlaubnis fragen.
So kann man in jedem Fall Probleme vermeiden.
Und was etwelche Kunden anbelangt muss man immer vorsichtig abwägen.
Ist nicht einfach vorauszusagen wie hier die Reaktionen sind.

Aber in jedem Fall wird Nische ich viel Spaß und gutes Gelingen.
N
**3 Mann
351 Beiträge
Sicherer wäre es allemal, das stimmt wohl. Wenngleich damit sicherlich auch die Reaktionen etwas anders ausfallen würden, als wenn man die Leute tatsächlich mit solch einer ungewöhnlichen Situation überraschen würde.

Aber gerade für das allererste Shooting wäre es vllt wirklich sinnvoller, auch solche Dinge erstmal etwas vorsichtiger anzugehen
******aer Mann
3.070 Beiträge
Du kannst ja mit dem Betreiber vorab reden. Dann weis der Bescheid. Und der Besuch ist trotzdem noch spontan. So habe ich das bis jetzt immer gemacht.
N
**3 Mann
351 Beiträge
...noch eine andere Frage - zu einem anderen, wenngleich artverwandten Thema:

Nacktheit ist klar, dass das in vielerlei Hinsicht Auslegungssache ist, sofern "nackte Tatsachen" zu sehen sind. Kann man daraus denn schlussfolgern, dass es beim Tragen von Unterwäsche/Dessous gänzlich unverfangen wäre? Solange alles ordnungsgemäß verdeckt bliebe. Rein optisch ist es im Grunde ja nicht all zu fern von Badekleidung, und diese wiederum kann sich beinahe schon mit kurzen Röcken oder Hotpants und bauchfreien Oberteilen messen (die teilweise ja auch nicht sonderlich viel mehr verdecken)
******aer Mann
3.070 Beiträge
Das ganze ist etwas schwierig. Bei Frauen gibt es im Normalfall nur einen Platzverweis, wenn überhaupt was unternommen wird.
Hier zu muss man sagen das die Ordnungshüter in diesem Falle nur etwas unternehmen wen es konkret Beschwerden gibt.
Den Tatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses gibt es im Gesetz für Frauen nicht direkt, da hier zu die primären Geschlechtsteile zu sehen sein müssen.
Bei Männern ist es da ja eindeutig, bei Frauen.... Ist das so ja nicht möglich.
N
**3 Mann
351 Beiträge
Könnte es denn sein, dass man irgendwann später einmal "teure Post" bekommen könnte, wenn Modell oder Fotograf von jemandem erkannt werden, und das jemand ankreiden würde? Letzten Endes bräuchten diese Leute dann aber doch auch Beweismittel, anhand denen man einen solchen Fall verfolgen könnte.

Und greift hierbei dann nicht dieses neue Gesetz, dass man fremde Menschen nicht ohne deren explizite Zustimmung nackt fotografieren darf?

...wobei man hierbei aber sicherlich wiederum als Gegenargument anbringen könnte, dass man so in der Öffentlichkeit eigentlich darauf abzielt, von irgendjemandem gesehen zu werden - und somit unterschwellig auch einer Fotografie zustimmt.

Wir bräuchten ein eigenes BGB zur Nacktheit *ggg*
Profilbild
***To Mann
1.784 Beiträge
@**3: Bevor du dir Gedanken machst um Gesetze, die du mit NiP verletzt, solltest du dich erst mal im Netz umsehen, wo du überhaupt fotografieren kannst. Dir scheinen sämtliche rechtlichen Grundlagen unbekannt zu sein.

Jens
N
**3 Mann
351 Beiträge
Soweit ich weiß, darf man überall dort fotografieren, wo man auch offiziell sein darf, und solange es kein explizites Fotografier-Verbot gibt, welches zudem offensichtlich zu erkennen sein muss. (Hinweistafel o. Ä.)

Der öffentliche Raum ist für jedermann frei zugänglich. Ausnahmen können Betreten fremder Grundstücke sein, Privatgelände zB - alles andere deckt meines Wissens die so genannte Panoramafreiheit ein.

Zum Fotografieren in Geschäften etc sollte man zuvor eine Erlaubnis einholen oder erfragen, das wäre ja bereits geklärt.

Der Knackpunkt ist denke ich viel mehr der, wie es sich mit damit verbundener Nacktheit verhält. Oder irre ich mich?

In erster Linie wollen wir in unserem Shooting auch ungesehen bleiben,und der Besuch beim Bäcker wäre dann sowas wie das Sahnehäubchen, sofern das Modell sich dazu bereit fühlen sollte - das wird sich also eher spontan ergeben.
Profilbild
***To Mann
1.784 Beiträge
Auf Privatgelände darfst du nicht ohne Erlaubnis des Eigentümers fotografieren - das betrifft zum Beispiel auch Vorplätze von Bahnhöfen, die meist Eigentum der DB sind. Auch in Straßenbahnen benötigst du Fotografier-Genehmigungen. Und natürlich musst du vor einem Fotoshooting in einem umschlossenen Gebäude den Besitzer fragen. Und du musst ihm erläutern, um was für ein Fotoshooting es sich handelt und was mit den Fotos passiert.

Ebenso klar ist, dass erkennbare Personen auf dem Foto ihr Einverständnis mit der Veröffentlichung geben müssen - wenn der erstaunte Gesichtsausdruck Bestandteil des Fotos ist, sind sie auf alle Fälle kein Beiwerk.

Soweit die Rechtslage - völlig unabhängig von NiP.

Damit ist aber auch völlig klar, dass du dich bei einem nicht mit dem Bäckerei-Besitzer abgesprochenem NiP-Shooting in der Bäckerei außerhalb der Legalität bewegst.

Natürlich gilt immer der Grundsatz "Wo kein Kläger, da kein Richter" - doch dein Thread heißt ja "erlaubt, verboten, strafbar?" und nicht "kann man es wagen?"

Jens
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